NEWS



Gartentherapie

Ab März 2024 bieten wir in Zusammenarbeit mit dem interkulturellen Gemeinschaftsgarten F.I.N.K. e.V, Gartentherapie im Rahmen der ergotherapeutischen Versorgung an. 

https://www.finken-koeln.de/

Bei Interesse, rufen Sie uns gerne an.



Blankoverordnung

LiebePatientinnen und Patienten,

liebe Angehörige,

 

seit dem 01.04.2024 gibt es für die Ergotherapie eine Neuerung in der Verordnungsform.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) hat zusammen mit den Berufsverbänden der Ergotherapie die „Blankoverordnung“ ins Leben gerufen.

 

Was bedeutet dies für Ihre Versorgung?

Sollte Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen eine sogenannte Blankoverordnung ausstellen, ändert sich für Sie erst einmal nichts. Die Blankoverordnung gibt uns als Therapierende aber die Möglichkeit, die Therapiefrequenz (Anzahl pro Woche) und die Anzahl der Therapieeinheiten ( Zeiteinheiten à 15 Minuten) in einem gewissen Rahmen selbst zu bestimmen. Zusätzlich wird die Blankoverordnung von Ihrer Krankenkasse als „extrabudgetär“ eingestuft und belastet somit nicht das Verordnungsbudget Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes.

 

Wie lange ist die Blankoverordnung gültig?

Die Blankoverordnung ist 16 Wochen gültig. Erst nach Ablauf der 16 Wochen kann Ihr Arzt oder Ihre Ärztin wieder eine neue Blankoverordnung ausstellen. Die Anzahl der Folgeverordnungen ist von den Krankenkassen aber nicht mehr reglementiert.

Innerhalb dieser 16 Wochen haben wir nun mehr Spielraum, die Therapie sinnvoller und effektiver auf Sie und Ihre Bedürfnisse auszurichten, da es nicht wie bisher Vorgaben der Ärzteschaft über die Frequenz und die Anzahl der Termine gibt.

 

Was bedeutet die Blankoverordnung für meine Zuzahlung?

Sollten Sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sein, sind von Ihnen wie bisher

10 Prozent des Verordnungswertes, plus 10 € Rezeptgebühr als Eigenanteil zu leisten.

Mit Einführung der Blankoverordnung werden von Ihrer Krankenkasse die Kosten von 15 Minuten Vor-/und Nachbereitungszeit für jeden durchgeführten Termin mit übernommen.

Diese 15 Minuten sind auch Teil der von Ihnen zu leistenden Zuzahlung.

Deshalb ist der Betrag der Ihnen am Ende der Behandlung in Rechnung gestellt wird, bei der gleichen Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten, im Vergleich höher als dies bisher der Fall war.

 

Da zu Beginn der Therapie nicht absehbar ist, wie viele Termine in diesen 16 Wochen durchgeführt werden, nennen wir Ihnen zu Beginn der Therapie die Höhe Ihrer Zuzahlung einer Zeiteinheit (15 Minuten), sowie die Höhe der Zuzahlung bei voller Ausschöpfung der Zeiteinheiten über 16 Wochen. Fragen Sie gerne bei Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten nach dem aktuellen Stand.

 

Sie haben weitere Fragen zur Blankoverordnung ?

Zögern Sie nicht uns anzusprechen!

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team der "KTW Ergotherapie & Neurofeedback Gbr"